AfD erklagt sich Räumlichkeiten
Düsseldorf. Die AfD darf am Sonntag eine Wahlkampfveranstaltung im Düsseldorfer Henkel-Saal durchführen. Dies entschied das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag in einer Eilentscheidung und gab damit der Partei recht, die gegen eine Vertragskündigung und einem Rücktritt vom Mietvertrag durch die Restaurantbetreiber geklagt hatte. Die AfD habe einen Anspruch »auf die Zurverfügungstellung des Henkel-Saals«, erklärte das Gericht in dem Zivilverfahren (Az. 43 C 222/17). Der am 14. Juli geschlossene Mietvertrag gelte weiterhin. Die Restaurantbetreiber wollten von dem Mietvertrag zurücktreten, weil sie eine massive Störung ihres Geschäftsbetriebes vor allem durch Gegendemonstranten befürchten. Eine »vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage« besteht nach Ansicht des Gerichts aber nicht. Bislang sei keine Gegendemonstration angemeldet worden. Zudem sei die Polizei bei gewalttätigen Zwischenfällen verpflichtet und in der Lage, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu sorgen. Die Restaurantbetreiber ließen zunächst offen, ob sie gegen den Beschluss des Gerichts Widerspruch einlegen. Als Zeichen der Abgrenzung gegenüber den Inhalten der AfD wolle man alle am Sonntag im Zusammenhang mit der Parteiveranstaltung entstehenden Gewinne an den Verein Flüchtlingshilfe Düsseldorf spenden, hieß es. epd/nd
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