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Gericht schränkt Sozialdumping ein

Urteil über Abgaben von EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten

Kassel. Für dauerhaft nach Deutschland entsandte Beschäftigte von Unternehmen aus dem EU-Ausland werden in der Regel deutsche Sozialabgaben fällig. Eine Ausnahme können sie nur bei einem »überragenden Arbeitnehmerinteresse« verlangen, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel entschied. Ob eine Ausnahme vorliegt, unterliegt danach der gerichtlichen Kontrolle. Nach EU-Recht ist zunächst der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1060838.gericht-schraenkt-sozialdumping-ein.html

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