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Ehrenbeamte

Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes innerhalb der zuständigen Gemeinde, bisweilen wird er auch als Ortsteilbürgermeister oder Ortssprecher bezeichnet. Der Ortsvorsteher setzt sich im Gemeinderat und gegenüber der Kommune für die Interessen von Bürgern ein. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise 450 Ortsvorsteher, die sich um die großen und kleinen Angelegenheit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061048.ehrenbeamte.html

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