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Streit um die «höhere Gewalt

Reiserecht

Reiseveranstalter können ebenso wie ihre Kunden einen Reisevertrag kündigen, wenn eine Reise aufgrund von unvorhersehbarer, höherer Gewalt nicht durchführbar ist, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061330.streit-um-die-hoehere-gewalt.html

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