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Rückgängig nur bei fristgerechter Nachzahlung

Zwangsexmatrikulation

Eine Zwangsexmatrikulation wegen verspäteter Zahlung des Semesterbeitrags kann ein Student nur durch fristgerechte Nachzahlung rückgängig machen. Das gelte für ganz Deutschland.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061337.rueckgaengig-nur-bei-fristgerechter-nachzahlung.html

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