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Vermittler zwischen Verwaltung und Eigentümern

Wohnungseigentümergemeinschaft: Verwaltungsbeirat

Die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans gehören zu den Hauptaufgaben des Verwaltungsbeirats. Auch kann er die Verwaltung bei der Organisation der Eigentümerversammlung unterstützen. Es gibt aber auch Aufgaben, die Mitglieder des Beirats besser nicht ausführen, denn zu groß ist das Haftungsrisiko. Darauf verweist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061339.vermittler-zwischen-verwaltung-und-eigentuemern.html

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