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Mehr Mieterrechte für Hartz-IV-Bezieher

Karlsruhe. Hartz-IV-Bezieher können sich künftig besser gegen eine Kürzung ihrer Unterkunftsleistungen wehren. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz darf nicht erst Erfolg haben, wenn bereits eine Räumungsklage erhoben wurde, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Im konkreten Fall war ein Jobcenter davon ausgegangen, der Arbeitslose lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Mit Blick auf deren Einko...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061350.mehr-mieterrechte-fuer-hartz-iv-bezieher.html

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