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Keine Einbruchspuren an der Wohnungstür: Muss die Hausratversicherung zahlen?

Es passierte am Weihnachtsabend 2004: Der Mieter und seine Lebensgefährtin waren in Skiurlaub gefahren. Unbekannte Täter schlugen die Scheibe der Kellertür ein und kamen so ins Haus. In der Wohnung des Mieters ließen sie Bargeld und wertvolle Geräte »mitgehen«. In dem Zweifamilienhaus wohnten außer dem Mieter nur die Hauseigentümer, die einen Schlüssel zu seiner Wohnung hatten. Das Ehepaar versorg...

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