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Tierarzt im Dienst
Ein Tierarzt muss während seines Notfalldienstes ständig erreichbar sein. Das geht aus einem Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz hervor. Ein Mainzer Tierarzt, der während des Notfalldienstes zeitweilig nicht zur Verfügung stand, wurde zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt. Er habe seine Berufspflichten verletzt - schon mehrfach. Im jüngsten Fall hatte ein Kaninchenbesitzer wegen eines Notfalles vergebens versucht, den für zwei Tage zum Notfalldienst eingeteilten Veterinär zu erreichen. Der Mann fuhr anschließend mit seinem Kaninchen in eine Tierklinik nach Alzey (Rheinland-Pfalz). Kern der Notfalldienstpflicht sei, dass der Notarzt während der Dienstzeit sowohl telefonisch als auch für unangemeldet in der Praxis erscheinende Patienten erreichbar sei, stellte das Gericht fest.
Urteil d...
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