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Auch für vermietete Eigentumswohnungen gilt das allgemeine Mietrecht des BGB

Die Vorschriften des Mietrechts haben auch für vermietete Eigentumswohnungen volle Wirksamkeit. Der einzelne private Eigentümer, der seine als Kapitalanlage gekaufte Wohnung vermietet, hat gegenüber seinem Mieter die gleichen Pflichten wie andere Vermieter auch.

Die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes gelten nur für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Auch Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur für die Eigentümer selbst verbindlich, nicht für deren Mieter. Mieter solcher Wohnungen haben neben der Grundmiete ebenso Betriebskosten zu zahlen, wie andere Mieter auch. Damit befasste sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/106173.auch-fuer-vermietete-eigentumswohnungen-gilt-das-allgemeine-mietrecht-des-bgb.html

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