Verhandlung zu Zensus 2011
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 24. Oktober in Karlsruhe über die Klagen der Länder Berlin und Hamburg gegen die Volkszählung Zensus 2011. Beide Länder klagten gegen das damals angewandte Stichprobenverfahren, wonach die Einwohnerzahl der Stadtstaaten erheblich nach unten korrigiert worden war. Das führte im Länderfinanzausgleich zu deutlichen Einbußen. Für Berlin gehe es um 4,7 Milliarden Euro im Zeitraum 2011 bis 2021, berichtete die »Berliner Morgenpost« am Sonntag. Berlin zweifelte die Erhebungsmethode an. dpa/nd
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