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Mitarbeiterdaten sammeln: Dafür ist Zustimmung nötig

+++ Zahlen & Fakten +++ Zahlen & Fakten +++

Datenschutz im Job ist ein kniffliges Thema, dabei ist die Rechtslage im Grunde simpel. »Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das man an der Bürotür nicht abgibt«, sagt Norbert Geyer, Fachanwalt für IT-Recht und Experte für Datenschutz. Informationen über seine Angestellten darf der Arbeitgeber deshalb nur erheben, wenn er sie wirklich braucht, zum Beispiel für die Gehaltsabrechnun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062074.mitarbeiterdaten-sammeln-dafuer-ist-zustimmung-noetig.html

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