Mitarbeiterdaten sammeln: Dafür ist Zustimmung nötig

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Datenschutz im Job ist ein kniffliges Thema, dabei ist die Rechtslage im Grunde simpel. »Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das man an der Bürotür nicht abgibt«, sagt Norbert Geyer, Fachanwalt für IT-Recht und Experte für Datenschutz.

Informationen über seine Angestellten darf der Arbeitgeber deshalb nur erheben, wenn er sie wirklich braucht, zum Beispiel für die Gehaltsabrechnung. Alles darüber hinaus geht den Arbeitgeber dann aber erst mal nichts an. Mehr sammeln darf er nur, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Teilweise gibt es dafür Betriebsvereinbarungen, anderswo unterschreiben Angestellte mit dem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung.

»Diese Einwilligung muss, um wirksam zu sein, komplett transparent und klar getrennt vom Arbeitsvertrag sein«, erklärt Norbert Geyer. Unterschreibt der Arbeitnehmer die Vereinbarung nicht, gilt der Arbeitsvertrag trotzdem. Dem Mitarbeiter dürfen keine negativen Folgen drohen, wenn er die Unterschrift verweigert.

Arbeitgeber muss sich um die Sozialversicherung für Berufsstarter kümmern

Der Arbeitgeber muss sich um die Anmeldung zur Sozialversicherung kümmern. Berufsstarter erhalten vom Arbeitgeber ihren Sozialversicherungsausweis - falls nicht, sollten sie danach fragen. Denn das Dokument und die darauf vermerkte Versicherungsnummer brauchen sie, wenn sie Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen wollen.

Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung greift nicht nur im Alter, sondern auch während der Ausbildung: So sind Berufseinsteiger etwa bei Arbeitsunfällen ab dem ersten Arbeitstag abgesichert. Bei Freizeitunfällen gilt der Schutz nach einem Jahr. Im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit steht ihnen nach sechs Monaten auch eine medizinische Rehabilitation zu.

Nur wenige würden nach Lottogewinn kündigen

»Wenn ich im Lotto gewinne, kündige ich sofort.« Davon geträumt haben vermutlich schon viele Berufstätige. Nach einer Studie würde aber nicht einmal jeder Fünfte bei plötzlichem Reichtum sofort aufhören zu arbeiten. Nur 18 Prozent würden alles hinwerfen. Ein Fünftel (20 Prozent) würde so weiterarbeiten wie jetzt. Der Rest der Befragten würde seine Stundenzahl reduzieren oder sich einen neuen Job suchen.

Wenn das Team zu langsam arbeitet ...

Wer in einem Team arbeitet und die eigenen Kollegen anspornen will, schneller voranzukommen, sollte dabei mit Fingerspitzengefühl vorgehen, rät der Systemische Therapeut Dirk Wilke. Zunächst fragen Arbeitnehmer am besten vorsichtig nach, ob sich auch andere im Team unterfordert fühlen. Ist das der Fall, können die Teammitglieder konstruktive Verbesserungsvorschläge sammeln und besprechen. Vom direkten Gang zum Vorgesetzten rät der Experte dagegen ab.

Betriebe wollen rentenberechtigte Mitarbeiter halten

Jedes dritte Unternehmen will Beschäftigte, die auf die Altersrente zugehen, noch im Betrieb halten. Hauptgrund, um ältere Mitarbeiter an die Unternehmen zu binden, sind Fachkräfteengpässe, wie aus einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervorgeht.

Im Jahr 2015 erreichten 650 000 Mitarbeiter die Rentenberechtigung. In 170 000 Fällen wollten die Betriebe diese Mitarbeiter halten. Gelungen ist das bei etwa 145 000 Mitarbeitern (Erfolgsquote 83 Prozent).

Den meisten Erfolg hatten die Betriebe, wenn sie ihren älteren Mitarbeitern kürzere Arbeitszeiten anboten (60 Prozent). 49 Prozent der Betriebe konnten die rentenberechtigten Mitarbeiter mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit halten. Eine Veränderung des Tätigkeitsprofils stellte für 17 Prozent der Betriebe ein erfolgreiches Ins- trument dar, während 13 Prozent der Betriebe mit einer höheren Entlohnung, Prämien oder einer Beförderung rentenberechtigte Mitarbeiter weiter beschäftigen konnten.

Kleinbetriebe hatten einen erheblich höheren Anteil daran, rentenberechtigte Mitarbeiter zu halten (32 Prozent) als größere Betriebe (11 Prozent). Agenturen/nd

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