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Auswahl nach Kleidergröße unzulässig

Moskau. Ein Moskauer Gericht hat der russischen Fluggesellschaft Aeroflot untersagt, für ihre Stewardessen einen bestimmten Taillenumfang festzulegen. Das Gemeindegericht verurteilte das Staatsunternehmen zur Zahlung von je 5000 Rubel (73 Euro) an zwei Flugbegleiterinnen, die gegen die Bestimmung des Aeroflot-Reglements aus dem Jahr 2011 geklagt hatten. Demnach ist die Kleidergröße der Uniformen a...

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