Auswahl nach Kleidergröße unzulässig

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Moskau. Ein Moskauer Gericht hat der russischen Fluggesellschaft Aeroflot untersagt, für ihre Stewardessen einen bestimmten Taillenumfang festzulegen. Das Gemeindegericht verurteilte das Staatsunternehmen zur Zahlung von je 5000 Rubel (73 Euro) an zwei Flugbegleiterinnen, die gegen die Bestimmung des Aeroflot-Reglements aus dem Jahr 2011 geklagt hatten. Demnach ist die Kleidergröße der Uniformen auf 48 beschränkt, was in den meisten europäischen Ländern der Größe 42 oder L entspricht. Das Gericht befand, dass die beiden Stewardessen »immaterielle Schäden« erlitten. Es bezeichnete die Bestimmung jedoch nicht ausdrücklich als diskriminierend. Aeroflot zeigte sich denn auch »befriedigt« über das Gerichtsurteil und kündigte an, seine internen Regeln überarbeiten zu wollen. AFP/nd

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