Auswahl nach Kleidergröße unzulässig
Moskau. Ein Moskauer Gericht hat der russischen Fluggesellschaft Aeroflot untersagt, für ihre Stewardessen einen bestimmten Taillenumfang festzulegen. Das Gemeindegericht verurteilte das Staatsunternehmen zur Zahlung von je 5000 Rubel (73 Euro) an zwei Flugbegleiterinnen, die gegen die Bestimmung des Aeroflot-Reglements aus dem Jahr 2011 geklagt hatten. Demnach ist die Kleidergröße der Uniformen auf 48 beschränkt, was in den meisten europäischen Ländern der Größe 42 oder L entspricht. Das Gericht befand, dass die beiden Stewardessen »immaterielle Schäden« erlitten. Es bezeichnete die Bestimmung jedoch nicht ausdrücklich als diskriminierend. Aeroflot zeigte sich denn auch »befriedigt« über das Gerichtsurteil und kündigte an, seine internen Regeln überarbeiten zu wollen. AFP/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.