Unternehmer haftet für Bauzäune
Urteil
Das stellte das Amtsgericht München im Urteil vom 4. August 2017 (Az. 251 C 15396/16) klar. Ein Autobesitzer hatte gegen eine Baufirma geklagt, weil deren Zaun bei Sturm auf seinen Wagen gestürzt war - mit Erfolg. Das Unternehmen wollte nicht für den Lackschaden aufkommen, der Zaun sei ordnungsgemäß aufgestellt worden.
Ein anderes Unternehmen hatte die Absperrung rund um die Baustelle zwischenzeitlich ab- und wieder aufgebaut, um einen Kran abzuholen. Der Richter sah die Verantwortung dennoch beim Beklagten und nicht beim Bauleiter. Die Baufirma hafte von der Aufstellung bis zur endgültigen Entfernung des Zauns für ihn. Die Baufirma hatte meinte, der Rohbau sein bei Abholung des Krans bereits fertiggestellt und ihr Auftrag damit erledigt gewesen. dpa/nd
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