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BGH stärkt erneut Fluggastrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Flugreisenden auf Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung weiter gestärkt. Demnach müssen Airlines in solchen Fällen auch dann zahlen, wenn sie statt eines eigenen Flugzeugs eine Maschine einsetzen, die von einer anderen Gesellschaft samt Besatzung gemietet wurde.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064091.bgh-staerkt-erneut-fluggastrechte.html
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