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Eine Trennung im Blick haben
Wohnungseigentum
Sind Ehepartner beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so bleiben sie auch im Falle einer Scheidung weiter Miteigentümer einer Wohnung und müssen sich einigen, wie es weitergeht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064100.eine-trennung-im-blick-haben.html
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