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Urteil in Stendaler Wahlaffäre rechtskräftig

Karlsruhe. Das Urteil in der Briefwahlaffäre von Stendal (Sachsen-Anhalt) gegen den früheren CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf Gebhardts Revision in weiten Teilen, wie eine Sprecherin des BGH am Dienstag sagte. Es bleibt somit bei der Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, zu der Gebhardt Mitte März vom Landgericht Stendal verurteilt worden war....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064251.urteil-in-stendaler-wahlaffaere-rechtskraeftig.html

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