Urteil in Stendaler Wahlaffäre rechtskräftig
Karlsruhe. Das Urteil in der Briefwahlaffäre von Stendal (Sachsen-Anhalt) gegen den früheren CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf Gebhardts Revision in weiten Teilen, wie eine Sprecherin des BGH am Dienstag sagte. Es bleibt somit bei der Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, zu der Gebhardt Mitte März vom Landgericht Stendal verurteilt worden war. Der Beschluss des BGH stammt bereits von Ende August. Gebhardt war wegen Wahlfälschung in mehr als 100 Fällen verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Die sogenannte Stendaler Briefwahlaffäre hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Offen blieb im Prozess die Frage, ob auch andere in der CDU von den Manipulationen wussten. Derzeit beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit der Angelegenheit. Gebhardt war gegen das Urteil des Landgerichts in Revision gegangen. Der BGH lehnte diese nun in weiten Teilen ab. dpa/nd
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