Zoll stellt Verstöße gegen Mindestlohn fest
Frankfurt (Oder). Beamte des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung am 11. und 12. September die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen bei Speditionen und Transportfirmen überprüft. An den beiden Tagen wurden an verschiedenen Orten insgesamt 598 Fahrzeuge kontrolliert, teilte der Zoll mit. Dabei seien in 65 Fällen Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen und in einem Fall der Verdacht auf Leistungsmissbrauch festgestellt worden. Unterstützt wurden die Zöllner von Kräften des Bundesamts für Güterverkehr, der Polizei und des Landesamts für Arbeitsschutz. Der Mindestlohn, aktuell 8,84 Euro pro Stunde, ist auch von ausländischen Speditionen bei Fahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen. nd
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