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Auch Kinder- und Jugend-Rehas gestärkt

Die Deutsche Rentenversicherung zum Flexirentengesetz

Das Flexirentengesetz ermöglicht nicht nur einen flexiblen Übergang in die Altersrente, es stärkt auch die Kinder- und Jugend-Rehabilitation: So ist die Bewilligung dieser Leistungen für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen, die bisher im Ermessen der Rentenversicherungsträger lag, nun eine Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064954.auch-kinder-und-jugend-rehas-gestaerkt.html

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