Auch Kinder- und Jugend-Rehas gestärkt

Die Deutsche Rentenversicherung zum Flexirentengesetz

  • Lesedauer: 3 Min.

Gesetzlich festgeschrieben wurde in dem Gesetz auch, dass ein Elternteil sein Kind über dessen zehntes Lebensjahr hinaus begleiten kann, wenn das für die Durchführung und den Erfolg der Rehabilitation notwendig ist. Wenn eine neue Reha-Leistung erforderlich ist, dann muss jetzt auch nicht mehr vier Jahre gewartet werden. Die bisherige Regelung wurde gestrichen.

Wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt, ist eine erneute Reha-Leistung auch nach einem kürzeren zeitlichen Abstand zu bewilligen. Das Gesetz eröffnet der gesetzlichen Rentenversicherung zudem die Möglichkeit, diese Leistungen zukünftig auch ambulant erbringen zu können. Damit das möglich wird, werden dafür momentan entsprechende Konzepte erarbeitet.

»Über diese gesetzliche Neuregelung haben wir uns gefreut und hoffen, dadurch wieder mehr Anträge zu erhalten«, so die stellvertretende Geschäftsführerin und Leitende Ärztin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Dr. Ina Ueberschär. Allerdings könne nur bewilligt werden, was vorher auch beantragt wurde.

Genau hier liegt das Problem: Wurden bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland 2010 noch rund 5800 entsprechende Anträge gestellt, so waren es 2016 nur noch etwa 4500. Hinzu kommt, dass diese fälschlicherweise oft bei der Krankenkasse als Mutter- (bzw. Vater-)Kind-Kur gestellt werden.

Eltern chronisch kranker Kinder und Jugendlicher oder solcher mit bereits beeinträchtigter Gesundheit oder erheblicher Gesundheitsgefährdung sollten für ihre Schützlinge eine medizinische Rehabilitation bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Hier steht das Kind mit seinen spezifischen Einschränkungen im Mittelpunkt und nicht der Elternteil, wie es bei einer Mutter- (bzw. Vater-)Kind-Kur, einer Vorsorgemaßnahme der gesetzlichen Krankenversicherung, der Fall ist.

Eltern sollten bedenken, dass durch frühzeitige Reha-Leistungen verhindert werden kann, dass sich Krankheiten im jungen Alter verschlimmern und die spätere Lebensqualität sowie die berufliche Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter negativ beeinflusst werden. Außerdem gestaltet sich die Rehabilitation desto schwieriger und langwieriger je weiter die Chronifizierung einer Krankheit fortgeschritten ist.

In mehr als 50 Reha-Kliniken in Deutschland, die speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, lernen sie in vier Wochen zum Beispiel auch, wie sie mit Asthma besser leben können oder wie sie durch Bewegung und gesundes Essen Pfunde verlieren. Spezialisten kümmern sich zudem um psychische und soziale Störungen oder psychosomatische Erkrankungen der jungen Patienten.

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland belegt regelmäßig 22 Kinderrehakliniken, davon vier an der Ost- und zwei an der Nordsee.

Eine Rehabilitation muss auch nicht zwingend in den Schulferien erfolgen. Um den Anschluss an die Klasse nicht zu verlieren, erhalten die jungen Patienten während des Klinikaufenthalts mit der Heimatschule abgestimmten Unterricht in den Hauptfächern.

Weitere Auskünfte erhalten Interessenten am kostenlosen Servicetelefon unter (0800) 1000 480 90. Persönliche Beratungen bieten die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

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