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Keine Herausgabe durch die Klinik

Arztdaten

Wenn Patienten die Herausgabe von Arztdaten fordern, so muss die Klinik Namen und Anschrift der Ärzte nur mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse nachweist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064955.keine-herausgabe-durch-die-klinik.html

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