Kein Zwang zu privater Kläranlage
Thüringen: Neues Wassergesetz nimmt Kompromisse mit Grundstückseignern und Bauern auf
Erfurt. Thüringens neues Wassergesetz sieht für Grundstücksbesitzer in ländlichen Gebieten keinen Zwang zum Bau privater Kleinkläranlagen vor. Sie hätten die Wahlmöglichkeit zwischen einer privaten oder einer öffentlichen Kleinkläranlage, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in Erfurt. Ihr Vorschlag würde bis zu 60 000 Thüringer, deren Grundstücke bisher nicht an öffentliche Kläranlagen angeschlossen seien, finanziell entlasten. »Wir wollen die Lasten auf viele Schultern verteilen. Das ist sozial und ökologisch gerecht.«
Vorgesehen, so die Ministerin, sei eine Anschlusspflicht durch die Abwasserzweckverbände, von denen mehr als 100 in Thüringen bestehen. Thüringen hinke bei der Abwasserentsorgung im Vergleich zu anderen Bundesländern hinterher. Der Anschlussgrad an Kläranlagen liege erst bei knapp 80 Prozent, sagte Siegesmund. In anderen ostdeutschen Bundesländern, die eine ähnliche Ausgangsposition hatten, liege er bereits bei mehr als 90 Prozent.
Das neue Wassergesetz, das auch Regelungen zu Gewässerufern sowie zur Unterhaltung von Gewässern und Deichen enthält, soll in den nächsten Monaten diskutiert werden und voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres in den Landtag kommen.
In einigen Punkten hatte Siegesmund bereits vor der jetzt vorgelegten Fassung des Gesetzes Kompromisse geschlossen. Das gilt beispielsweise für Uferrandstreifen. Vorgesehen ist, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger auf einem zehn Meter breiten Streifen verboten ist. Er könnte aber auch nur fünf Meter breit sein, wenn auf den restlichen fünf Metern ein Grünstreifen angelegt werde, so die Ministerin. Der Bauernverband hatte zu viel Landverlust befürchtet.
Das Gewässernetz in Thüringen ist nach Angaben des Umweltministeriums rund 15 000 Kilometer lang. Die sechs wasserreichsten Flüsse sind Werra, Saale, Unstrut, Weiße Elster Ilm und Gera. Viele Flüsse und Bäche wiesen eine zu hohe Phosphor- oder Nitratkonzentration auf, sagte Siegesmund.
Neue Wege will sie bei der Unterhaltung der Gewässer und der Hochwasserschutzanlagen gehen. Viele Kommunen seien damit überfordert - »mit fatalen Wirkungen bei Hochwasser«. Die Alternative seien Gewässerunterhaltungsverbände. 13 solcher Verbände sollen gegründet werden, kündigte die Ministerin an. »Wir bieten als Land dafür eine Anschubfinanzierung.« Zudem sollen Gelder, die dafür bisher an die Kommunen gingen, an die Verbände umgeschichtet werden.
Nach Angaben von Siegesmund wird das Thüringer Wasserwirtschaftsrecht erstmals seit 1994 einer grundlegenden Reform unterzogen. Sie gehe davon aus, dass es dazu eine muntere Diskussion geben werde. Der nächste Schritt sei die Anhörung von etwa 60 Verbänden und Organisationen zu dem Gesetzentwurf.
Indirekt ums Wasser ging es am Mittwoch auch im Thüringer Landtag, als der Streit um Thüringens Zahlungen an den Kali-Konzern K+S (Kassel) für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Bergwerken Thema war. Die Koalitionsfraktionen von LINKE, SPD und Grünen hatten dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Anlass war, dass der Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Unternehmen um die jährlich zu zahlenden Millionenbeträge in eine neue Runde geht. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte kürzlich entschieden, dass es die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen zulässt. Die Richter in Meiningen hatten die Zahlungspflicht des Landes für rechtens erklärt.
Der Kalikonzern K+S steht vor allem wegen seiner umweltbelastenden Entsorgung salzhaltiger Abwässer seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere für die Werra und deren Anrainer ist die K+S-Praxis ein Problem. dpa/nd
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