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Kündigung nicht »nach Belieben«

BGH: Wohnungsräumung war nicht zulässig

Karlsruhe. Eigentümer vermieteter Immobilien haben »keinen uneingeschränkten Anspruch auf Gewinnoptimierung«: Auch nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interessen stehen die verfassungsrechtlich geschützten Belange der Mieter gegenüber, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) betonte. Demnach ist eine Mietkündigung zur wirtschaftlichen Verwertung eines Gebäudes nur zulässig, wenn die sonst beste...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065152.kuendigung-nicht-nach-belieben.html

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