Die Kita-Pauschalen haben ausgedient

Landesrechnungshof in Sachsen-Anhalt gibt Empfehlungen zu Kinderbetreuung / Kenia-Koalition plant neues Gesetz für 2018

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Rechnungshof in Sachsen-Anhalt kritisiert die Art der Finanzierung der Kinderbetreuung durch das Land. Das System, das 2013 mit einem neuen Gesetz zur Kinderbetreuung (Kifög) eingeführte wurde und unter anderem pauschale Zuweisungen durch das Land vorsieht, stoße auf »erhebliche Umsetzungsprobleme«, heißt es in einem Bericht der Prüfbehörde. Sie empfiehlt eine Abkehr, zumindest jedoch eine gründliche Überarbeitung. Der Rechnungshof empfiehlt zudem, die Verantwortung für die Kinderbetreuung weitgehend bei Landkreisen und kreisfreien Städten zu konzentrieren und den Personalschlüssel vor allem in den Krippen zu verbessern. Zudem solle stärker auf die Umsetzung qualitativer Vorgaben geachtet werden. Der Rechnungshof hält das für wichtiger als etwa eine weitere finanzielle Entlastung der Eltern.

Die Kinderbetreuung sorgte in dem Land zuletzt für viele Diskussionen. Eltern klagten über teils dramatisch steigende Beiträge; mancherorts gab es Demonstrationen. Auch das Land muss immer mehr Geld aufwenden; laut Rechnungshof stieg der Landeszuschuss von 184 Millionen Euro im Jahr 2012 auf zunächst 226 Millionen im Jahr 2014, als mit dem neuen Gesetz der Ganztagsanspruch für alle Kinder wieder eingeführt und die Personalausstattung verbessert worden war. Inzwischen zahlt das Land deutlich über 300 Millionen Euro. Der Rechnungshof rät dem Land zu einer prozentualen Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Kosten.

Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen will das Gesetz ohnehin überarbeiten. Anlass dafür ist neben den Problemen bei der Finanzierung auch ein Urteil des Verfassungsgerichts des Landes. Gemeinden hatten dort dagegen geklagt, dass ihnen Zuständigkeiten entzogen und an die Kreise delegiert worden waren. Der Streit liegt inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; ein Urteil wird für den 21. November erwartet.

Wie genau das neue Gesetz aussehen soll, ist unter den Koalitionspartnern allerdings durchaus strittig. Als die SPD-Sozialministerin Petra Grimm-Benne im August mit Ideen für eine Novelle vorpreschte, gab es erhebliche Verstimmung vor allem bei der CDU, die ihr vorwarf, das Thema im Wahlkampf zu instrumentalisieren. Nach Krisengesprächen einigte sich die Koalition darauf, in einem ersten Schritt in diesem Jahr die Landespauschalen noch einmal zu erhöhen und Vorgaben des Gerichts umzusetzen. Im Jahr 2018 soll es dann eine weitgehende Überarbeitung des Gesetzes geben. Grimm-Benne nannte den Bericht des Rechnungshofs eine »gute Anregung für die inhaltliche Novellierung« und ein »Plädoyer für mehr Qualität«.

Bestätigt sieht sich auch die LINKE, die bereits im Juni einen eigenen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt hatte. Sie hatte dabei unter anderem eine »unzuverlässige Basis« für die Berechnung der Landespauschalen moniert und angeregt, die Zuschüsse des Landes an die tatsächlichen Personalkosten zu koppeln. Man sehe sich nun »voll bestätigt«, sagt die Abgeordnete Monika Hohmann. Auch die Bildungsgewerkschaft GEW lobte den Bericht der Rechnungsprüfer. Sie zieht daraus Rückhalt für ihre Feststellung, dass für die Umsetzung des Bildungsauftrags mehr Personal in den Einrichtungen notwendig ist.

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