Netzwerkdurchsuchgsungesetzt tritt in Kraft
Strafbare Inhalte aus sozialen Medien müssen schnell gelöscht werden / Kritiker fürchten mehr Löschungen als nötig
Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist am Sonntag mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Berlin. Gesetzes wie die Fristen von 24 Stunden bzw. einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass »offensichtlich strafbare« Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen. In weniger eindeutigen Fällen haben die Online-Netzwerke eine Woche Zeit für eine Entscheidung. Das Justizministerium erklärte, dass unter Umständen auch mehr Zeit eingeräumt werde: »Sofern die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt, kann das soziale Netzwerk dies erst überprüfen und darf hierfür gegebenenfalls länger als 7 Tage benötigen.«
Kritiker des Gesetzes warnen, dass die Fristen die Online-Firmen dazu verleiten könnten, in unklaren Fällen eher zu löschen, um nicht Gefahr zu laufen, mit Geldstrafen belegt zu werden. Das Justizministerium konterte stets, es gehe nur um bereits strafbare Inhalte, Geldstrafen solle es nur bei systematischen Verstößen geben. dpa/nd
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