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Umlage für den Sandkasten
Hinter unseren vier Mehrfamilienhäusern gibt es einen Sandkasten mit einer Bank zum Spielen für kleine Kinder. Er befindet sich auf dem Grundstück unseres Wohnhauses. Vor drei Jahren wurde der Sand ausgewechselt. Die Kosten dafür wurden aber nur auf die Mieter unseres Grundstücks umgelegt, nicht aber auf die anderen. Nun ist der Sandkasten nicht umzäunt, er ist für jedermann zugänglich und wird hauptsächlich von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Welche rechtliche Grundlage gibt es, auch die anderen Mieter der Wohnanlage in die Kostenumlage einzubeziehen? Helmut G., Nuthetal
Mieter haben nur solche Betriebskosten zu tragen, die im Mietvertrag vereinbart worden sind. In der Regel sind das Kosten, die im eigenen Wohnhaus anfallen. Mehrere Häuser einer Wohnanlage können aber vom Vermieter als Verwaltungseinheit zusammengefasst werden, wenn die Bewirtschaftung gleichartig ist. Dies könnte hier vorliegen. Dann wären aber die Kosten, die für alle gleich anfallen, auch gemei...
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