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Durchs Dachfenster geklettert
Urteil zum versicherten Arbeitsweg
Der Weg zur Arbeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Bei einer Unterbrechung kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065591.durchs-dachfenster-geklettert.html
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