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Jobcenter muss Strafe zahlen

Hartz-IV-Aufstockung

Verweigert ein Jobcenter einem EU-Ausländer mit geringfügiger Beschäftigung ohne Begründung eine Hartz-IV-Aufstockung, kann es zu einer Strafzahlung verurteilt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065594.jobcenter-muss-strafe-zahlen.html

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