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Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Neu seit 1. August 2017

Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis für Betroffene, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, allerdings wesentlich einfacher.Seit dem 1. August 2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheite...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065595.fuenf-weitere-berufskrankheiten-gesetzlich-anerkannt.html

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