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Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug

Hamm/Dortmund. Justizvollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen müssen aktiv dafür sorgen, dass in ihren Räumlichkeiten niemand raucht. Um das im Land geltende Rauchverbot durchzusetzen, reiche es nicht, Strafgefangenen Feuerzeuge abzunehmen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Hintergrund ist die Klage eines Strafgefangenen, der sich in einem Warteraum ...

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