Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug
Hamm/Dortmund. Justizvollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen müssen aktiv dafür sorgen, dass in ihren Räumlichkeiten niemand raucht. Um das im Land geltende Rauchverbot durchzusetzen, reiche es nicht, Strafgefangenen Feuerzeuge abzunehmen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Hintergrund ist die Klage eines Strafgefangenen, der sich in einem Warteraum eines Justizvollzugskrankenhauses zusammen mit acht rauchenden Mitgefangenen aufhalten musste. Für das Oberlandesgericht war die Unterbringung mit anderen Rauchern rechtswidrig. Es sei Aufgabe der Vollzugsbehörde, das gesetzliche Rauchverbot durch geeignete Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, systematisch durchzusetzen. epd/nd
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