Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

BGH schränkt im Netz Tabakwerbung ein

Karlsruhe. Tabakfirmen dürfen auch bei ihrem eigenen Internetauftritt nur eingeschränkt für ihre Produkte werben. Zumindest auf der Startseite ist anpreisende Werbung unzulässig, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, der gegen Pöschl Tabak geklagt hatte. Ende 2014 zeigte die Startseite des mittelständi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065875.bgh-schraenkt-im-netz-tabakwerbung-ein.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.