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Energieangaben nicht verschweigen

Karlsruhe. Immobilienmakler dürfen in Informationen aus einem vorhandenen Energieausweis nicht verschweigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in drei Verfahren um Abmahnungen gegen Makler aus Nordrhein-Westfalen und Bayern durch die Deutschen Umwelthilfe. Entscheidend sei dabei nicht die Energieeinsparverordnung, der Makler sei nicht Adressat dieser Pflicht. Die Klägerin kön...

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