Betriebsrente für Geringverdiener

Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Kein anderes Vorsorgeinstrument wird von Bundesbürgern so häufig gespielt wie die betriebliche Altersvorsorge. Sie gilt neben der staatlichen Rente, die durch politische Vorgaben an Umfang verliert, und der privaten Vorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge. Einer von drei Beschäftigten, die Rücklagen für das Alter bilden, zahlt Beiträge in eine Betriebsrente. Zu diesem Ergebnis kommt eine TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Die Betriebsrente (33 Prozent) wird danach häufiger genutzt als eine private Rentenversicherung (30) oder eine Lebensversicherung (28).

Doch die drohende Altersarmut von Millionen Menschen, die heute in Lohn und Brot stehen, hat die politische Diskussion in den vergangenen zwei Jahren mitgeprägt. Zuletzt war auch um Betriebsrenten zwischen den politischen Parteien heftig gestritten worden. Doch nun ist es da, das »Betriebsrentenstärkungsgesetz«. Der Bundesrat stimmte im Juli 2017 zu. Pünktlich zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes war das Thema damit vom Tisch.

Das Gesetz wird für die Riester-Rente einige Verbesserungen bringen, höhere staatliche Prämien und mehr Auszahlungssicherheit, durch einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter (siehe nd-Ratgeber vom 4. Oktober 2017). Doch im Fokus der Neuerung stehen die Betriebsrenten.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung hat der »Arbeitnehmer« Anspruch darauf, dass sein »Arbeitgeber« Teile des Bruttogehalts beispielsweise in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Während der Ansparphase müssen auf diesen Teil des Lohns weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. Die Einzahlungen können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Die Beitragsbemessungsgrenze 2017 beträgt 76 200 Euro (West) und 68 400 Euro (Ost).

In der sogenannten Leistungsphase, also mit Beginn der Rente, sind die Zahlungen, die Sie als Rentner erhalten, allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig. So müssen die Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente grundsätzlich vom Rentner allein getragen werden (bei der »Gesetzlichen« zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte).

Finanzspritze vom Arbeitgeber

Der Lohnabhängige zahlt seine Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung allein oder er teilt sich die Summe mit dem Chef. Je nach Vereinbarung und Tarifvertrag. In vielen Fällen übernimmt das Unternehmen die Beiträge sogar komplett.

Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht, ist nach meiner Auffassung die private Riester-Rente für die meisten Beschäftigten die günstigere Lösung. Anders sieht es aus, wenn sich der »Arbeitgeber« an den Beiträgen beteiligt oder sie gar ganz übernimmt. Dann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge aus Expertensicht allemal.

Eine (minimale) Beteiligung der Firma wird bald zur Pflicht. Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Ausgenommen bleiben allerdings Direkt- und Unterstützungskassen.

Eine weitere gesetzliche Neuerung: Arbeitnehmer erhalten beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge keine Garantie mehr, wie hoch ihre zukünftige Betriebsrente mindestens ausfallen wird. Bislang mussten Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge ihrer Mitarbeiter haften, wenn die Rendite hinter den Versprechungen zurückblieb.

Diese Regelung soll insbesondere bei kleineren Firmen die Hemmschwelle senken. Außerdem fließt so ein größerer Anteil der Ersparnisse in chancenreiche Anlageformen. Die bisherige Garantieleistung kostet letztlich einen Versicherungsbeitrag, um sie zu abzusichern. Durch diese Ersparnis könnte die Rente etwas höher werden. Sie kann aber auch deutlich niedriger als im alten Modell ausfallen. Dieses Risiko trägt nun der Beschäftige.

Zusätzliche Förderung ab 2018

Erfreulich: Ab 2018 gibt es zusätzlich eine Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dann unterstützt der Staat Firmen, die Geringverdienern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen.

Berücksichtigt werden sogenannte Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Einen Teil davon erhält der »Arbeitgeber« über eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer vom Fiskus zurück. Zu den Geringverdienern zählen Beschäftigte mit einem Monatsbruttogehalt von bis zu 2200 Euro. Zunächst hatte die Bundesregierung die Obergrenze bei 2000 Euro festlegen wollen. Das ursprüngliche Ziel, die Betriebsrente einfach, klar und attraktiver für Beschäftigte zu machen, denen nicht per Tarifvertrag ohnehin eine Betriebsrente zusteht, wurde meilenweit verfehlt.

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