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Keine Arbeitslosengeld-Sperrzeit wegen Altersteilzeit

Urteile von Sozialgerichten

Eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit führt nicht immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. So müssen langjährig versicherte Beschäftigte, die sich nach ihrer Altersteilzeit wegen einer abschlagsfreien Rente ab 63 arbeitslos melden, keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld I fürchten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1066455.keine-arbeitslosengeld-sperrzeit-wegen-altersteilzeit.html

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