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Gewalt bei Festnahme rechtfertigt Abschiebehaft

Karlsruhe. Ein ausreisepflichtiger Flüchtling, der sich mit Gewalt seiner Festnahme widersetzt, kann in Abschiebehaft genommen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In der Begründung der Richter heißt es, mit der Gewaltanwendung gebe der Flüchtling unmissverständlich zu verstehen, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle. Die Haft könne wegen Fluchtgefahr dann gerechtfertig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1066472.gewalt-bei-festnahme-rechtfertigt-abschiebehaft.html

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