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Gewalt bei Festnahme rechtfertigt Abschiebehaft

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Karlsruhe. Ein ausreisepflichtiger Flüchtling, der sich mit Gewalt seiner Festnahme widersetzt, kann in Abschiebehaft genommen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In der Begründung der Richter heißt es, mit der Gewaltanwendung gebe der Flüchtling unmissverständlich zu verstehen, dass er sich der Abschiebung entziehen wolle. Die Haft könne wegen Fluchtgefahr dann gerechtfertigt sein. Damit bestätigte der BGH die Abschiebehaft eines Marokkaners. Dieser hatte sich 2016 der geplanten Abschiebung entzogen. Bei seiner Festnahme hatte er erheblichen Widerstand geleistet. Daraufhin war Abschiebehaft angeordnet worden; später erfolgte dann die Abschiebung. AFP/nd

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