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Starkes Übergewicht: Der Chef muss Vertrag nicht verlängern
Urteile im Überblick
Ein Arbeitgeber darf ein befristetes Arbeitsverhältnis auslaufen lassen, wenn der Arbeitnehmer stark übergewichtig ist, das starke Übergewicht aber die Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich nicht einschränkt. Dabei handelt es sich nicht um Diskriminierung im Sinne des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1067228.starkes-uebergewicht-der-chef-muss-vertrag-nicht-verlaengern.html
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