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Hausbesitzer kann Flüchtlingsheim nicht verhindern

Karlsruhe. Mitinhaber eines Gebäudes können nach einem Gerichtsurteil die Unterbringung von Asylbewerbern nicht mit dem Argument verhindern, ihre Immobilie sei kein Wohnraum. Eine Flüchtlingsunterkunft diene nicht nur dem Wohnen, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Gebäude im Landkreis Starnberg (Bayern). Ein Teil des Gebäudes steht leer, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068350.hausbesitzer-kann-fluechtlingsheim-nicht-verhindern.html

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