München muss nicht für Luxus-Kita zahlen

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Leipzig. Die Stadt München muss die Kosten für eine Luxus-Kita nicht übernehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es hob ein anderslautendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auf, der vergangenes Jahr zugunsten der Eltern geurteilt hatte. Die Familie hatte sich um einen Krippenplatz für ihren kleinen Sohn beworben, aber keinen bekommen. Sechs Angebote der Stadt für eine Tagesmutter lehnten die Eltern ab, weil sie unpassende Betreuungszeiten hatten. Stattdessen suchten sie auf eigene Faust einen Platz in einer privaten Kita, die allerdings 1380 Euro im Monat kostete. Einen Teil der Kosten verlangten die Eltern zurück und klagten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, es sei zwar zulässig, dass die Eltern sich den Krippenplatz selbst beschafften. Eine Kostenübernahme könnten sie jedoch nicht verlangen. dpa/nd

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