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Ein Bergahorn auf der Loggia
Mietrechtsurteile
Manch ein Naturliebhaber mag es bedauern, dass er in seiner Mietwohnung nicht über einen Garten verfügt. Der Versuch, stattdessen die vorhandene Loggia zu einem grünen Paradies umzufunktionieren, ist jedoch nicht immer rechtens.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068550.ein-bergahorn-auf-der-loggia.html
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