Bewährungsstrafe für Schweizer Spion gefordert
Frankfurt am Main. Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Schweizer Spion, der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ausgespäht haben soll, fordert die Bundesanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Verteidiger des Mannes plädierten am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe. Der Staatsschutzsenat will voraussichtlich am kommenden Donnerstag das Urteil verkünden. Der 54 Jahre alten Angeklagte hatte eingeräumt, im Auftrage eines Nachrichtendienstes der Schweiz Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung gebracht zu haben. Dafür erhielt er nach eigenen Angaben 28 000 Euro. Er bestritt aber gleichzeitig, Ausschau nach einem »Maulwurf« in den deutschen Behörden gehalten zu haben, der als »Quelle« für polizeiliche Interna hätte dienen sollen. Von einem solchen Auftrag habe er nichts gewusst. Hintergrund für die Spähaktivitäten war der Bundesanwaltschaft zufolge der Ankauf von CDs mit Daten deutscher Steuerbetrüger, die Kunden Schweizer Banken waren. dpa/nd
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