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Rote Hilfe e.V. gewinnt gegen Verfassungsschutz

Bremen. Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Das gab die Rote Hilfe e.V. in einer Pressemitteilung bekannt. Geklagt hat die Rote Hilfe e.V., die im Bericht als »gewaltorientiert« bezeichnet wurde. Das Land Bremen müsse die Kosten des Verfahrens tragen, h...

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