Rote Hilfe e.V. gewinnt gegen Verfassungsschutz

  • Lesedauer: 1 Min.

Bremen. Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Das gab die Rote Hilfe e.V. in einer Pressemitteilung bekannt. Geklagt hat die Rote Hilfe e.V., die im Bericht als »gewaltorientiert« bezeichnet wurde. Das Land Bremen müsse die Kosten des Verfahrens tragen, hieß es. Ob die Formulierung gänzlich aus dem Bericht entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären sein. Die Behörde schwärzte den Begriff »gewaltorientiert«. Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritäts- und Schutzverein und setzt sich gegen die Kriminalisierung und Überwachung linker Aktivist*innen ein. nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -