Rote Hilfe e.V. gewinnt gegen Verfassungsschutz
Bremen. Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Das gab die Rote Hilfe e.V. in einer Pressemitteilung bekannt. Geklagt hat die Rote Hilfe e.V., die im Bericht als »gewaltorientiert« bezeichnet wurde. Das Land Bremen müsse die Kosten des Verfahrens tragen, hieß es. Ob die Formulierung gänzlich aus dem Bericht entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären sein. Die Behörde schwärzte den Begriff »gewaltorientiert«. Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritäts- und Schutzverein und setzt sich gegen die Kriminalisierung und Überwachung linker Aktivist*innen ein. nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.