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Rote Hilfe e.V. gewinnt gegen Verfassungsschutz

  • Lesedauer: 1 Min.

Bremen. Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Das gab die Rote Hilfe e.V. in einer Pressemitteilung bekannt. Geklagt hat die Rote Hilfe e.V., die im Bericht als »gewaltorientiert« bezeichnet wurde. Das Land Bremen müsse die Kosten des Verfahrens tragen, hieß es. Ob die Formulierung gänzlich aus dem Bericht entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären sein. Die Behörde schwärzte den Begriff »gewaltorientiert«. Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritäts- und Schutzverein und setzt sich gegen die Kriminalisierung und Überwachung linker Aktivist*innen ein. nd

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