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Der Videobeweis solle nicht nur bei »klaren Fehlern« der Fußballschiedsrichter eingefordert werden, sondern bereits in »schwierigen Situationen«, wenn der Video-Assistent »starke Zweifel« an der Berechtigung einer Entscheidung habe, war bekannt geworden. Gegebenenfalls sollten »Bedenken« ausreichen für die Überprüfung. Mitunter wäre auch ein »ungutes Bauchgefühl« nicht zu vernachlässigen. Falls ir...

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