unten links

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Videobeweis solle nicht nur bei »klaren Fehlern« der Fußballschiedsrichter eingefordert werden, sondern bereits in »schwierigen Situationen«, wenn der Video-Assistent »starke Zweifel« an der Berechtigung einer Entscheidung habe, war bekannt geworden. Gegebenenfalls sollten »Bedenken« ausreichen für die Überprüfung. Mitunter wäre auch ein »ungutes Bauchgefühl« nicht zu vernachlässigen. Falls irgendjemand im Stadion »meine, es sei vielleicht besser« nachzusehen, sei der Videobeweis anzuwenden. Ganz bestimmt aber, wenn niemand in Köln »etwas dagegen habe«. Sicherheitshalber sei die Überprüfung durch die Kölner Video- Assistenten nicht nur auf das »gesamte Spielgeschehen«, sondern auch auf die »Vorgänge in der Kabine« auszuweiten. »Schwierige Situationen« gebe es im Übrigen überall auf der Welt, da könne der Videobeweis hilfreich sein. Die Kölner Weltregierung gab nun allerdings bekannt, künftig auf den Videobeweis verzichten zu wollen, den habe sie nicht nötig. rst

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.