Strafbefehl gegen Sparkassenpräsident
München. Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss sich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten, weil er Steuererklärungen zu spät abgegeben hat. Der ehemalige bayerische Finanzminister räumte am Dienstag Fehlverhalten ein, bestritt aber, eine vorsätzliche Straftat begangen zu haben. Deshalb akzeptiere er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München nicht. Er habe das zuständige Gericht »um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts« gebeten. »Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure«, stellte Fahrenschon in einer Erklärung fest. Er habe aber 2016 »alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt«. dpa/nd
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